Unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen, sind Inspektionen vor Ort grundsätzlich möglich. Sie können teilweise aber auch in Form einer Fernbeurteilung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Nicht routinemäßig durchgeführte “For cause” Inspektionen oder routinemäßig geplante Sicherheitsprüfungen finden in der Regel vor Ort statt. Dafür gilt: Die inspizierte Firma ist in der Pflicht, die notwendigen Vorkehrungen zur sicheren Durchführung der Inspektion zu treffen. Besprechungsräume müssen über ausreichend Platz verfügen, sodass Abstände eingehalten werden können. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl und das Tragen von Mund-Nase-Schutz gehören ebenso dazu, wie der Einsatz von elektronischen Mitteln, z. B. zur Dokumentenprüfung.
Die Swissmedic stellt einen Fragebogen als Download zur Verfügung, der vor der Inspektion vom inspizierten Unternehmen auszufüllen ist. Darin werden die Schutzmaßnahmen erfasst und bestätigt.
Quelle:
Swissmedic: Neues
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