Um Lieferverzögerungen und doppelte Inspektionen zu vermeiden, erkennen die EU und Großbritannien Inspektionen und GMP-Zertifikate auch gegenseitig an. Die Anerkennung gilt für Hersteller, die im Geltungsbereich der ausstellenden Behörde liegen. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Partei die Anerkennung auch auf Hersteller außerhalb des Geltungsbereichs ausdehnen.
Das 1449-seitige Handels- und Kooperationsabkommen umfasst folgende Bereiche:
Die detaillierten Bestimmungen zu Arzneimitteln befinden sich in Anhang TBT-2. Er umfasst 12 Artikel und drei Anlagen.
Quellen:
EC: Questions & Answers: EU-UK Trade and Cooperation Agreement
Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Meldung.